Passt zwar nicht ganz hierher, aber irgendwie auch doch ein bißl.
Wie ist das eigentlich mit der Promille Grenz in USA? Habe was von 0,8 Promille gelesen, was ich schon sehr hoch finde
Vllt kann Rentacop da mal was zu sagen/empfehlen
Passt zwar nicht ganz hierher, aber irgendwie auch doch ein bißl.
Wie ist das eigentlich mit der Promille Grenz in USA? Habe was von 0,8 Promille gelesen, was ich schon sehr hoch finde
Vllt kann Rentacop da mal was zu sagen/empfehlen
Merci
Und noch eine Frage an rentacop: darf jmd mit 17 im USA Urlaub fahren?
In unseren Fall ist meine Schwester 17 und aktuell darf sie begleitet fahren.
In USA darf man ja glaube ich mit dem Kind im Straßenverkehr mit den Eltern üben?
Dürfen das dt auch in USA?
Und noch eine Frage an rentacop: darf jmd mit 17 im USA Urlaub fahren?
In unseren Fall ist meine Schwester 17 und aktuell darf sie begleitet fahren...
Wenn deinen Schwester keinen gültigen Führerschein in eurem Heimatland hat, dann definitiv nein.
Dazu ist noch zu berücksichtigen, dass (zumindest meines Wissens nach) kein Autoverleiher Fahrer unter 18 akzeptiert und selbst wenn (von 18-24 Jahren), nur mit ganz erheblichen Mehrkosten.
Falls ihr ein eigenes Auto (geborgt oder gekauft) habt, könnte deine Schwester aber mit 17 (sogar mit 16 schon) bereits die Führerscheinprüfung hier ablegen und dann mit so einem Auto (im Privatbesitz) fahren. Dazu braucht ihr eine physische Postadresse (also kein Postfach, sondern eben zBsp. die Wohn-Adresse von Freunden oder Verwandten, die mit der Nutzung der Adresse natürlich einverstanden sein sollten).
Falls deine Schwester hier die Führerscheinprüfung ablegt, gilt ihr Führerschein so lange wie sie sich legal in den USA aufhalten darf (also bis zum im Pass eingetragenem, spätestens Ausreisedatum).
Zu berücksichtigen ist aber, dass die Haftpflichtversicherung für Fahrer unter 18 Jahre extrem teuer wird. Das gilt schon, falls du selbst keinen US-Führerschein und somit auch keine Fahrer-Historie (Driving History) in den USA hast. Falls euch ein Verwandter oder Bekannter ein Auto borgt, deine Schwester hier den Führerschein macht und sie dann mit dem geborgten Auto fahren will, muss der Freund oder Verwandte wiederum seine Versicherung informieren - und das wird seine Versicherungsprämie merklich verteuern - und zwar mindestens im Bereich von mehreren hundert Dollar - selbst für einen zeitlich eingeschränkten Rahmen (wie eben nur ein paar Wochen).
Und falls ihr das alles geregelt bekommt, darf deine Schwester noch immer nicht zwischen 2300hrs und 0500hrs alleine (oder mit anderen Jugendlichen im Auto) fahren, ausser es ist ein Erziehungsberechtigter mit im Fahrzeug.
Naja, sie hat die Erlaubnis im Beisein einer bestimmten Person ein Auto zu führen und hat die Prüfung auch schon bestanden.
Es gibt ja dieses begleitete fahren seit einigen Jahren in Deutschland.
Die Frage wäre halt was passiert wenn uns ein netter Officer anhält?
Thema Autovermieter ist erstmal egal
Andree : sorry fürs zumüllen, bitte verschieben wenn es stört
Naja, sie hat die Erlaubnis im Beisein einer bestimmten Person ein Auto zu führen und hat die Prüfung auch schon bestanden...
Das reicht nicht, um bei uns legal ein Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr führen zu dürfen.
Zitat...Es gibt ja dieses begleitete fahren seit einigen Jahren in Deutschland...
Ja, das gibt's hier auch. Aber eben nicht nach deutschen Regeln, sondern nach unseren. Und dafür braucht man unter 17.5 Jahren einen provisorischen Führererschein, welcher vom DMV hier ausgestellt sein muss.
...Die Frage wäre halt was passiert wenn uns ein netter Officer anhält?...
Die Antwort ist: Deine Schwester würde ggf. wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis belangt. Die Strafe dafür ist bis zu sechs Monate Gefängnis und/oder bis zu $1,000 Geldstrafe. Aber deine Schwester kann dann bei der Gerichtsverhandlung erklären, dass sie in Deutschland begleitet fahren darf. Vielleicht beeindruckt das den Richter ja.
Zitat...Thema Autovermieter ist erstmal egal
Logisch, denn mit einem Mietwagen darf man unter 18 so oder so nicht fahren - und bei den meisten Vermietern nicht einmal unter 25.
PS: Ich habe jetzt extra noch einmal nachgesehen: Man muss auch mit einem gültigen, ausländischen Führerschein mindestens 18 Jahre alt sein, um hier fahren zu dürfen.
Ihr habt nur die Option, dass deine Schwester hier einen provisorischen Führerschein macht. Sollte sie bereits über 17.5 Jahre alt sein, kann sie einen "normalen" Führerschein machen. Der Führerschein läuft zwar zugleich mit der Aufenthaltserlaubnis ab, aber sie kann den Führerschein dann bei jedem Besuch wieder erneuern lassen. So baut sie bereits eine "Driving History" auf, was dann später sehr hilfreich sein kann, sollte sie zBsp. hier studieren und ein Auto anmelden wollen, o.ä.
Andree : sorry fürs zumüllen, bitte verschieben wenn es stört
Ja, wäre ev. etwas für einen eigenen Thread...
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